Feinstaub ? Verursacher und Alternativen
Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben im Jahr 2008 eine Neuregelung der
geltenden Feinstaubgesetzgebung verabschiedet. Das in zweiter Lesung und im Rahmen eines Kompromisses erzielte Ergebnis sieht vor, dass ab 2015 verbindliche Grenzwerte sogar für kleinste Feinstaubpartikel (PM-2,5) gelten. Großzügiger Weise kann den Kommunen unter bestimmten Vorraussetzungen eine 3- jährige Übergangsfrist zur Einhaltung der weiterhin gültigen Höchstwerte für PM- 10 eingeräumt werden. Im 6. Umweltaktionsprogramm (2002 vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen) wurde die Europäische Kommission verpflichtet, thematische Strategien für sieben Bereiche zu erstellen: Luftverschmutzung, Meeresumwelt, Abfallvermeidung und -
recycling, nachhaltige Nutzung der Ressourcen, Böden, Pestizide und städtische Umwelt. Am 21. September 2005 stellte die Kommission die Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung vor. Als erste Maßnahme schlägt sie eine Straffung der Rechtsvorschriften über die Luftqualität vor. Danach sollen die bestehende Luftqualitätsrahmenrichtlinie, ihre vier Tochterrichtlinien und eine Entscheidung über den Informationsaustausch zusammengefasst (kodifiziert) werden . In der EU gelten seit Januar 2005 Grenzwerte von 50 Mikrogramm PM-10 pro Kubikmeter Luft im Tagesmittel sowie 40 Mikrogramm im Jahresmittel. Die Belastung mit PM-10 muss in der EU seitdem quasi flächendeckend überwacht werden. (Quelle: Bernhard Rpkay und Jutta Haug MdEP)
Am 11. Dezember 2007 hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung und auf der Grundlage eines Kompromisses mit dem Ministerrat, eine Novellierung bestehender EU- Regelungen zur Luftreinhaltung verabschiedet. Die neue Richtlinie fasst die bisherige Gesetzgebung in einer einzigen Richtlinie über Luftqualität zusammen, die bisherigen Regelungen werden weiter gelten.
Neu ist, dass ab 2015 verbindliche Grenzwerte auch für gefährliche Kleinstpartikel, für PM-2.5 eingeführt werden. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten die Belastung durch Mikropartikel mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometer,
flächendeckend zu erfassen und legt erstmalig Grenzwerte fest. Im Einzelnen besteht die künftige Regelung für PM-2,5 aus drei Phasen:
? ab 2010 gilt ein Zielwert von maximal 25 Mikrogramm PM-2,5 pro Kubikmeter Luft im
Jahresmittel;
? ab 2015 wird 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zum allgemeinen Grenzwert, für
alle Partikelgrößen für Wohngebiete beträgt der Grenzwert bereits 20 Mikrogramm pro
Kubikmeter Luft;
? ab 2020 soll der Grenzwert insgesamt auf 20 Mikrogramm herabgesetzt werden (dies
soll 2013 noch einmal überprüft werden).
Nach Angaben des Umweltbundesamtes gelangen die feinen Staubpartikel,die für für das bloße Auge nicht sichtbar sind, bis tief in die Lunge und seien daher besonders gesundheitsschädigend. Das Fraunhofer Institut hat festgestellt, dass Verkehrsintensität und Feinstaubkonzentration im Mittel einen sehr ähnlichen Tagesgang aufweisen. Dies würde zu der weit verbreiteten und dennoch falschen Annahme führen, dass vor allem der Verkehr auch den Tagesgang des Feinstaubs verursache. Bisher ungeachtet, so das Institut, blieb, dass auch die Intensität der Sonneneinstrahlung diesem Tagesgang folgt. Der Einfluss der Sonneneinstrahlung auf die Feinstaubkonzentration ist in ländlichen Gebieten genauso nachzuweisen wie an verkehrsreichen Messstationen. Das Institut gelangt des Weiteren zur Erkenntnis, dass Feinstaub nur zu einem geringen Anteil aus anthropogenen Quellen stammt. In erster Linie verantwortlich für die Feinstaubproblematik ist die Meteorologie, die in der unteren Atmosphärenschicht extreme Schwankungen und Spitzenbelastungen verursacht. Somit würden in Perioden lang anhaltender Hochdruckwetterlagen die Konzentration erheblich ansteigen und unsere Einflussmöglichkeiten seien, insbesondere auf die Überschreitung der Tagesgrenzwerte, äußerst begrenzt. (Quelle: Fraunhofer Institut Verkehrs- und Infrastruktursysteme).Feinstaub kann natürlichen Ursprungs sein, etwa aus aufgewirbelten Erdreich oder Seesalz. Feinstaub entsteht aber überwiegend bei Verbrennungsprozessen sowohl in der Industrie, als auch im Straßenverkehr (Dieselruß, Reifenabrieb, aufgewirbelten Staub), in der Landwirtschaft und durch Hausbrand (Heizung), Laubgebläse oder auch Rasenmäher. Der Umweltschutz-Experte des Deutschen Städtetages sagte im März 2007, dass die geplanten Umweltschutzzonen der Verringerung des Feinstaubs dienen sollen, der werde aber überwiegend von Diesel- und nicht von Benzin-Fahrzeugen verursacht.
Wer verursacht wie viel Feinstaub?
Industrie 35%
Straßenverkehr 20%
Haushalte 18%
Kraftwerke 11%
Sonstiger Verkehr 11%
Schüttgüter 5%
(Quelle: Bundesministerium für Umwelt)
Bundesumweltamt veröffentlicht Studie zum Feinstaub?
Das Bundesumweltamt hat in einer Studie von November 2007 untersucht, woher der Feinstaub kommt. Nach dieser Studie erzeugen Grillen 1,35 Kilotonnen, Feuerwerke 2,87 Kilotonnen und Zigarettenrauch 6,16 Kilotonnen Feinstaub. Das ergibt zusammen ebenso viel Feinstaub wie alle Auspuffemissionen zusammen. Darüber hinaus hat die Studie offen gelegt, dass der Reifenabrieb und der Abrieb von Bremsbelägen im Jahr 2005 bei 19,6 Kilotonnen lag. Bis 2020 soll der Wert nach den Berechnungen des Bundesamtes noch auf 22,37 Kilotonnen steigen. Dies würde dem vierfachen Wert des Feinstaubs entsprechen, der durch Abgase entsteht. Die Studie hält fest, dass die modellierten PM2,5-Emissionen des Abriebs (Straße, Bremse, Reifen) die Auspuffemissionen nach 2010 übersteigen werden. (nachzulesen unter: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3309.pdf). Wohlgemerkt, verursachen alle Fahrzeuge Feinstaub durch Reifenabrieb. Deshalb gelangt die Studie zu dem Ergebnis, dass nur eine Verringerung der gefahrenen Kilometern auf den Straßen den Feinstaub verringern würde, nicht jedoch das Aussperren von Altfahrzeugen, die dann bei gleicher Fahrleistung nur durch neue ersetzt werden würden, wodurch das Problem nicht gelöst werde.
Alternativen zur Umweltzone
- Einrichtung von ?Grünen Wellen?
- Ausbau von Umgehungstraßen
- Ausbau eines bezahlbaren und flächendeckenden Nahverkehrs insbesondere für Pendler
- Druck auf die Autoindustrie, endlich nachhaltig umweltgerechte und bezinsparende Fahrzeuge herzustellen
- Vermeidung von Staus, bessere Planung von Baustellen
- besserer Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs
- bezahlbarer Personennahverkehr
Die Freiheit der Bürger wird zunehmend eingeengt. Politiker entscheiden immer häufiger nach dem Motto ?Wir wissen schon was für euch gut ist!? Versäumnisse der Automobilindustrie und der Umweltpolitik werden auf dem Rücken der Schwächsten in der Kette ausgetragen. Mit der übereifrigen Erfüllung von EU-Vorgaben wird bei einer Minderheit der Bürger angesetzt, die keine Lobby haben und mit negativer Propaganda obendrein zu Umweltsündern abgestempelt werden. Die Hauptverursacher des Feinstaubs (z.B. Braunkohlekraftwerke) haben eine Lobby und werden nur sehr zögerlich zur Verantwortung gezogen. In erster Linie werden die Interessen der Wirtschaft bedient. Beispielsweise ist die Schifffahrt in der Klimadiskussion kaum ein Thema. Dabei produzieren Kreuzfahrtschiffe jede Menge Feinstaub (siehe http://www.focus.de/reisen/kreuzfahrt/t ... 66989.html). Es steht außer Frage, dass etwas gegen Feinstaub getan werden muss, es steht aber auch außer Frage, dass, wenn nicht die wahren Verursacher in die Verantwortung genommen werden, die Einrichtung der Umweltzonen nichts weiter als ein blinder Aktionismus ist, der in der Bevölkerung als kostenintensive Unsinnzone in die Geschichte eingehen wird.
Der ganz normale Feinstaubwahnsinn in Europa
Jeder Urlauber kann auf http://www.lowemissionzones.eu/ die Feinstaubzonen in Europa abrufen, die in jedem Land und insbesondere in Italien in den einzelnen Städten unterschiedlich geregelt sind.
Christine Wicht
Feinstaub ? Verursacher und Alternativen
Moderator: Matthias aus Hohenlohe