Der DEUVET März 2010

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Der DEUVET März 2010

Beitrag von Webmaster Matthias »

Der DEUVET schreibt:
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DEUVET Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.

NEWSLETTER vom 18.03.2010

TechnoClassica - DEUVET-Mitglieder können sparen

Vom 7. bis zum 11.April findet mit der TechnoClassica auch in diesem Jahr die größte Klassiker-Messe in Essen statt. Auch in diesem Jahr können DEUVET-Mitglieder beim Eintritt zur Techno Classica wieder bares Geld sparen.

Das Verfahren ist das Gleiche wie in den Vorjahren. DEUVET-Mitglieder bringen eine Kopie Ihrer DEUVET Card mit. Diese wird an der Kasse einbehalten. Allein das Vorzeigen der Card ist nicht ausreichend. Die Ermäßigung beträgt 2,00 ? pro Person und Card. Sie ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Gültigkeit hat auch die aktuelle unbefristete Card.


22. TechnoClassica vom 7. bis zum 11. April 2010

Allein 20 Messehallen 110.000 qm und über 1.000 Aussteller machen die TechnoClassica zu etwas ganz besonderem.

Erwartet werden rund 170.000 Besucher aus über 40 Nationen. Mit rund 200 Clubständen macht die TechnoClassica alljährlich auch zu einem einmaligen Treffpunkt für Clubmitglieder.

Wie in jedem Jahr geben sich viele unserer Mitgliedsclubs wieder ganz besondere Mühe mit der Standgestaltung. Teilweise wird viel Humor auch das ein oder andere aktuelle politische Thema aufgegriffen.

So hat sich unser Mitglied die Queerlenker dem Thema der sterbenden Marken angenommen. Der Stand der Queerlenker in Halle 9.1 wird von Ihnen erstmals gemeinsam mit den Motorboys ausgestaltet. Umgesetzt wird das Thema im Rahmen eines Friedhofszenarios.

Oldtimer nicht mehr vorhandener Marken, wie z.B. Wartburg werden zusammen mit Grabsteinen und Friedhofsbepflanzung unter dem Motto R.I.P. (Rost In Peace) vor dem Hintergrund einer Friedhofskapelle arrangiert.

Modellautos ebenfalls nicht mehr existenter Marken werden zusätzlich in einem Leichenwagen ausgestellt.

Wie in jedem Jahr ist das Engagement und der Arbeitseifer unserer Mitglieder zu bewundern.

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NRW setzt sich für Oldtimerfahrer ein - entfallene Landkreise dürfen bleiben!

Zahlreiche Oldtimerfahrer haben bislang auf die Zuteilung eines H-Kennzeichens verzichtet, um ihre alten, nicht mehr existenten Kreisbuchstaben nicht zu verlieren.


Dies betrifft vor allem Oldtimerfahrer mit Fahrzeugen von ca. 1000 - 1400 ccm, für die der Anreiz der Steuerersparnis nicht so hoch war, dass es in der Geldbörse richtig weh getan hätte.

Seit Einführung der Umweltzonen haben diese Oldtimerbesitzer jedoch mit einem zusätzlichen Nachteil zu kämpfen. Sie dürfen diese nicht befahren.

Daher hat sich der DEUVET in der Vergangenheit in den Bundesländern dafür eingesetzt, dass Oldtimer, denen ein H-Kennzeichen zugeteilt wird Ihre alten, entfallenen Kreisbuchstaben behalten dürfen. Es macht keinen Sinn, dass Oldtimer aus Umweltzonen ausgeschlossen werden, nur weil Ihre Besitzer an Ihren alten Kreis-Kennzeichen festhalten möchten. Hierfür fehlt jeder sachlich gerechtfertigte Grund.

Als erstes Bundesland hat nun Nordrhein-Westfalen mit den Oldtimerfahrern ein Einsehen. Oldtimerbesitzer dürfen nach Erlangung des H-Kennzeichens entfallene Kreis-Kennzeichen - versehen mit einem "H" weiterführen. Dies gilt natürlich nur, wenn vor Zuteilung des H-Kennzeichens noch die alten Kreisbuchstaben am Fahrzeug geführt wurden.

Auf Nachfrage von DEUVET Vizepräsidentin Ursula Busch begründete das Landesverkehrsministerium NRW seinen Erlass mit dem Umstand, dass allein die Tatsache, dass ein Halter seine alten Kreis-Kennzeichen behalten möchte nicht maßgeblich sein kann für die Frage, ob es sich bei dem jeweiligen Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.


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Analyse der Ergebnisse aus dem Parlamentskreis Automobiles Kulturgut

Die Berichterstattungen über die Arbeitssitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut in den Fachmagazinen lassen noch einige Fragen offen...


Die durchaus positive Tagung vom 10. Februar 2010 hat die Teilnehmer davon offensichtlich überzeugt, daß das Thema Automobiles Kulturgut im Parlament angekommen ist. Neben den positiven Antworten wie Befreiung der Oldtimer mit H-Kennzeichen von allen zukünftigen Fahrverboten in Bezug auf Abgasimmissionen und der Aussicht auf ein Wechselkennzeichen bleiben jedoch Fragen zu Themen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht auf der Tagesordnung standen.

Das Thema Kraftfahrzeugsteuer wurde wohl bewußt nicht diskutiert. Eine Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer und Umlegung auf die Mineralölsteuer hat offenbar zumindest kurzfristig keine Aussicht auf Umsetzung. Da besonders in grenznahen Gebieten durch die erforderliche Anpassung der Mineralölsteuer um 6 Cent je Liter eine Zunahme des sogenannten Tanktourismus ins benachbarte Ausland befürchtet wird. Um die für hubraumschwache Oldtimer zu hohe Steuer von 191,73 ? zu ändern, hat der DEUVET in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Mitarbeitern der Bundestagsabgeordneten vorgeschlagen, daß für diese Fahrzeuge bei Zulassung mit dem H-Kennzeichen weiterhin die bisherige Kraftfahrzeugsteuer gültig ist.

Der Antrag auf Verlängerung der Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen wird im Sommer erneut durch die FDP-Bundestagsfraktion gestellt.

Das Problem der Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland wurde ausführlich diskutiert. Leider kann die Bundesregierung hierzu keine im Ausland verbindliche Anweisung herausgeben. Der DEUVET wird sich direkt in Brüssel bei seinen Kontaktpersonen um eine Lösung bemühen.

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