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Manchmal geht?s auch ohne H-Kennzeichen
Oldtimer in Umweltzonen
Manchmal geht?s auch ohne H-Kennzeichen
Der Aufschrei war ? nicht nur in Oldtimer-Kreisen ? unüberhörbar: Für Autos mit ungünstigem Abgasverhalten sollten Umweltzonen tabu bleiben. Immerhin gelang es, auch mit ADAC-Unterstützung, Oldtimer mit H-Kennzeichen von der Verordnung auszunehmen. Wer auf dieses spezielle Kennzeichen verzichtet, muss folgerichtig draußen bleiben ? einige Mobile freilich sind so klein, dass sie durchschlüpfen.
Die Kraftfahrzeugsteuer mit und ohne H-Kennzeichen
Gut, dass es das H-Kennzeichen gibt: Der hiermit verknüpfte Pauschal-Steuersatz von 191,73 Euro macht das Hobby einigermaßen erschwinglich. Ein Mercedes 190 aus der Ponton-Ära müsste ?regulär? doppelt soviel ans Finanzamt überweisen, hubraumstärkere Oldies entsprechend mehr (Steuersatz pro 100 cm³ in der Schadstoffklasse ?00? für Ottomotoren: 25,36 Euro). Hubraumschwache Modelle hingegen, unterhalb der Schwelle von 750 cm³, fahren mit der Hubraumsteuer trotzdem günstiger. Somit gab es für sie keinen Anlass, das H-Kennzeichen anzuschrauben.
Die ?Isetta-Regelung?
Das änderte sich schlagartig mit Einführung der Umweltzonen: Ohne ?H? heißt es ?Halt? an den Zonen-Grenzen. Aber nicht für alle: Zweirädrige Fahrzeuge fallen grundsätzlich nicht unter die Einschränkung und dreirädrige ebenfalls nicht. Morgan Threewheeler, Messerschmitt Kabinenroller und Heinkel Kabine dürfen also doch.
Auch vierrädrige Fahrzeuge könnten ? aber nur fast: Mit einer Spurweite von max. 460 mm (auf einer der beiden Achsen) würden sie zwar in die EU-Klasse ?L5e? fallen und damit zum Dreirad erklärt werden. In der Öffentlichkeit aufgetauchte Hinweise, dass darunter auch die Isetta fallen würde, stimmen so aber nicht: Mit 520 mm an der Hinterachse ist ihre Schmalspur dafür zu breit. Hierzu muss man wissen, dass jeweils von der Mitte der Reifenaufstandsfläche gemessen wird. Unterkriegen lässt sich die Knutschkugel aber nicht:
Kleinmobile mit vier Rädern unter 400 kg Leergewicht (?Leermasse?) und max. 15 kW Motorstärke fallen nämlich ebenfalls in die EU-Fahrzeugklasse L7e (für ältere Modelle aus Vor-EU-Zeiten wäre das die alte - aber ansonsten identische - nationale Klasse "26"). Diese dürfen, sofern die Zulassungspapiere entsprechend ergänzt werden, ebenfalls grenzenlos fahren. Gut, dass bspw. die Isetta, in der 250er wie auch in der 300er Version, mit ca. 360 kg noch unterhalb dieser Gewichtsgrenze liegt. Auch das Goggomobil fällt darunter, wie auch der (vierrädrige) Messerschmitt Tiger.
Allzu groß ist das Sortiment aber doch nicht. BMW 600 (eine Art verlängerte Isetta) und 700 sind zu schwer, wie auch Prinz 1. Überraschenderweise schafft das noch nicht mal der (allererste) Lloyd 300 mit seiner kunstlederbespannten Sperrholzkarosserie. Und auch ganz kleine Vorkriegsautos haben Gewichts-Probleme, dank der damals üblichen massiven Rahmen-Bauart.
Die Umschreibung auf L wie ?Leichtmobil?
Bleiben wir bei Isetta und Co: Wer nach Einblick in die Fahrzeug-Papiere (Rubrik ?Gewicht?) ein passendes Gefährt sein eigen nennt, der kann nach Begutachtung durch einen anerkannten Sachverständigen (TÜV, Dekra?.) eine (kostenpflichtige) Umschreibung in die alte nationale Fahrzeugklasse "26" (= dreirädrige und auch vierrädrige Kraftfahrzeuge - letztere bis zu 400 kg Leermasse und max. 15 kW Motorleistung) vornehmen lassen. Wer noch den alten Fahrzeugbrief hat, geht diesem allerdings verlustig (gilt für jegliche Änderungen, wie z.B. Wohnsitzwechsel). Trotzdem: Für den einen oder anderen H-Verweigerer (aus Anlass der 750 cm³-Steuergrenze) mit einem geeigneten Auto eventuell doch eine praktikable Lösung.
ADAC// Goggo´s und Co. ohne H-Kennzeichen in die Umweltzone
Moderator: Matthias aus Hohenlohe
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