In diesem Beitrag will ich mich abschließend zu dem Thema "Radwechsel-Schaden" aus dem Bereich GLAS-Automobile äußern. Es geht um die Möglichkeit, daß bei Änderungen am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlöscht (Beiträge von Wolfgang Sp. und Bernd O.) Ich meine, die BE kann nicht erlöschen, wenn man sich gesetzeskonform verhält. § 19 StVZO läßt Änderungen zu, wenn das Abgas- und Geräuschverhalten nicht verändert wird und wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten ist!
So ist es sicher legal, statt des Einkreisbremssystems auf Zweikreis- umzurüsten . Genauso ist es legal, statt des originalen Naßluft-Filters einen K&N Universal-Luftfilter zu verwenden (z.B. Modell RC-2720),(Vorteil: bessere Filterwirkung, geringerer Strömungswiderstand und nur alle 50000 Meilen zu reinigen) .Ebenso erscheint es mir legal, Rad-Montage-Hilfen ("Zentrierringe") zu verwenden, da ja an der Befestigung der Räder an der Radnabe überhaupt nichts verändert wird . Nach m.E. sind solche Änderungen, die der Fahr- und Betriebssicherheit dienen mit dem Gesetz vereinbar .
Wann aber ist dann die BE erloschen ?? Ich denke möglicherweise wenn ein "Ordnungshüter" schon von weitem hört oder sieht, daß da ein "sportlich" aufgemotzter Schlitten angeröhrt kommt : tiefer, breiter, lauter. Aber auch dann muß ein Sachverständiger und ein Richter urteilen!
"ZOFF" mit dem TÜV ...muß nicht sein !
Moderator: Matthias aus Hohenlohe
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"ZOFF" mit dem TÜV ...muß nicht sein !
... ein =GLAS= ist für alte Knaben eine von den besten Gaben ...