"ZOFF" mit dem TÜV ...muß nicht sein !

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Moderator: Matthias aus Hohenlohe

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Hans-Alexander Olschewski
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"ZOFF" mit dem TÜV ...muß nicht sein !

Beitrag von Hans-Alexander Olschewski »

In diesem Beitrag will ich mich abschließend zu dem Thema "Radwechsel-Schaden" aus dem Bereich GLAS-Automobile äußern. Es geht um die Möglichkeit, daß bei Änderungen am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erlöscht :shock: (Beiträge :) von Wolfgang Sp. und Bernd O.) Ich meine, die BE kann nicht erlöschen, wenn man sich gesetzeskonform verhält. § 19 StVZO läßt Änderungen zu, wenn das Abgas- und Geräuschverhalten nicht verändert wird und wenn eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht zu erwarten ist!
So ist es sicher legal, statt des Einkreisbremssystems auf Zweikreis- umzurüsten :) . Genauso ist es legal, statt des originalen Naßluft-Filters einen K&N Universal-Luftfilter zu verwenden (z.B. Modell RC-2720),(Vorteil: bessere Filterwirkung, geringerer Strömungswiderstand und nur alle 50000 Meilen zu reinigen) :) .Ebenso erscheint es mir legal, Rad-Montage-Hilfen ("Zentrierringe") zu verwenden, da ja an der Befestigung der Räder an der Radnabe überhaupt nichts verändert wird :wink: . Nach m.E. sind solche Änderungen, die der Fahr- und Betriebssicherheit dienen mit dem Gesetz vereinbar :idea: .
Wann aber ist dann die BE erloschen ?? Ich denke möglicherweise wenn ein "Ordnungshüter" :evil: schon von weitem hört oder sieht, daß da ein "sportlich" aufgemotzter Schlitten angeröhrt kommt : tiefer, breiter, lauter. Aber auch dann muß ein Sachverständiger :idea: und ein Richter :shock: urteilen!
... ein =GLAS= ist für alte Knaben eine von den besten Gaben ...
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