Kennzeichengröße

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Moderator: Matthias aus Hohenlohe

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Heinkel
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Kennzeichengröße

Beitrag von Heinkel »

Hallo liebe Goggo-Roller-Fahrer,

Ich nähere mich der (erneuten) Zulassung meines T54-Gespanns. Leider ist damit ein Ortswechsel verbunden, sodass ich mein altes Leichtkraftrad-Schild von 1982 verlieren werde. Mittlerweile gibt es ja eine Fahrzeugzulassungsverordnung, in der die seinerzeitige Regelung (ich meine, dass alle vor 1955 produzierten Fahrzeuge auch kleine Kennzeichen führen konnten oder so...) nicht mehr wiederfindet. Habt Ihr eine Lösung gefunden? Ich bin Kölner, hier gibt es keine einbuchstabigen, einziffrigen Kennzeichen zu vergeben, und eine Kuchenplatte an den 8'-Roller?

Gruss,

Thomas
Heinkel
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Re: Kennzeichengröße

Beitrag von Heinkel »

So, ich habe mal ein wenig gegoogelt, insbesondere hier:

http://www.oldtimer-forum.de/viewtopic.php?f=5&t=7622

Ich habe jetzt einen kurzen Text formuliert, den ich bei der Zulassung einreichen will:


Ich bitte hiermit um Zuteilung eines Leichkraftrad-Kennzeichens wie in Anlage 4 (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) der Fahrzeug-Zulassungsordnung beschrieben, namentlich in

Abschnitt 1: 1.)d)
2.)2.1.2
2.)2.2.3
3.)3.3
Abschnitt 2: 3.

Begründung: Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung gilt lediglich für Fahrzeuge, die ihre ABE nach Inkrafttreten der Richtlinie 92/61/EWG erhalten haben. Für ältere Fahrzeug, wie in diesem Fall, gelten die Kennezichengrößen, wie sie in der jeweiligen ABE beschrieben waren, in diesem Falle die ABE Nr. 1027.
Wie damals üblich, ist die Leistung des Rücklichts nicht in der Lage, ein Kraftradkennzeichen nach aktueller FZV ordnungsgemäß auszuleuchten. Ausserdem ist der geforderte Bodenabstand des Kennzeichens bei einer Reifengröße von 8 Zoll mit großem Kraftradkennzeichen nicht gewährleistet.
Eine Veränderung der Anbauhöhe des Kennzeichens ist baulich nicht möglich.


...mal sehen, was ich berichten kann!

Gruss,

Thomas
Stempsy
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Re: Kennzeichengröße

Beitrag von Stempsy »

Hallo Thomas

Bin ich gespannt wie das bei dir in Köln gehandhabt wird.

Du hast doch aber auf Grund des "K" schon mal den Vorteil,dass es theoretisch möglich wäre weniger Zeichen auf das
Kennzeichen zu machen.Das ist ja nicht überall gegeben.
Bei uns hat man vor 1-2 Jahren mal für ein paar Monate die Kennzeichenbereiche mit 1-2 Buchstaben und 1-2 Ziffern für
Zweiräder reserviert.Das ging nicht lange gut,weil die Bereiche so groß gewesen wären,dass die zuviele Stückzahlen weggenommen hätten.

Gibts Bilder von deinem Fahrzeug?

Danke
gruß
stefan
Goggoroller 200 1953 am restaurieren
Heinkel
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Re: Kennzeichengröße

Beitrag von Heinkel »

Hallo Stefan,

Hier ist ein Bild aus der Ausstellung letztes Jahr, die letztendlich den Entschluss gebracht hat, das Gespann nach mehr als 20 Jahren Ruhen wieder auf die Straße zu bringen...

Bild

Viele Grüße,

Thomas
herdir
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Re: Kennzeichengröße

Beitrag von herdir »

Servus,

ich hatte meinen kleinen letztes Monat zugelassen. Auf Nachfrage stellten sie mir in Landshut anstandslos das kleine Kennzeichen aus. Sie hatte sich sogar noch
entschuldigt, daß sie sich auf das Baujahr geachtet hatte.
Also sollte es auch in Köln funktionieren.
Viel Spaß dann damit.
Grüße
Herbert
Heinkel
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Re: Kennzeichengröße

Beitrag von Heinkel »

So, der Goggo ist zugelassen ;)

Guggsdu:

Bild

Aber Alles in Allem doch eine ganz schöne Rennerei. Zunächst war ich auf der Zulassungsstelle mit meinem Antrag. Dort bin ich recht freundlich empfangen worden, und habe vom stellvertretenden Amtsleiter dann auch das schön kurze Kennzeichen (für Köln) zugeteilt bekommen. Ich sollte vom TÜV bescheinigen lassen, dass ein kleines Kennzeichen nötig wäre. TÜV ging soweit ganz gut: die Reifen fand er zu alt (stimmt, sind 30 Jahre alt, aber wie neu...), Spiel der vorderen Bremsankerplatte. Und, wie die Zulassungsstelle gefordert hatte, eine Bescheinigung, dass ein kleines Kennzeichen nötig wäre wegen der mangelhaften Ausleuchtung des Kennzeichens ("Umbau der LTE aufgrund des hohen Fahrzeugalters nicht möglich; kleines Kennzeichen wird empfohlen").
Dann wieder in die Zulassungsstelle. Zunächst wurde die Ausnahmegenehmigung eingetragen (€56,20), dann ein neuer Brief ausgestellt und zugelassen (€60,50). Ganz schön teuer, der ganze Spass!

Aber nun beginnt der richtige Spass, obgleich: Es soll kalt und regnerisch werden...

Auf der Rückfahrt von der Zulassung fiel dann der Kaltstarthebel ab. Das kündigte sich dadurch an, dass der Roller 'viertaktete': Klar, das Gemisch war ja viel zu fett. Da ich aber erst mal wieder ins Goggo-Fahren reinkommen muss, fiel mir's nicht gleich auf.
Viel schlimmer noch, ich verlor 2 Radmuttern des Hinterrades: Gepfuscht beim Zusammenbau; Glücklicherweise hielt das Rad gerade noch. Aber die Muttern müssen nun ersetzt werden... Wie im Extra-Artikel geschrieben: Weiß jemand, ob das Normteile sind, bzw., wo ich selbige beziehen kann?
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